KenFM im Gespräch mit Klaus Rózsa über: Ein Urteil gegen die Pressefreih...


Veröffentlicht am 28.06.2012 von KenFM2008


„Mit der Begründung, Medienschaffende könnten sich mit dem Verbleib an einer Kundgebung einer Gefährdung aussetzen oder die Polizeiarbeit stören, kann sich die Polizei allerdings jeglicher medialen Kontrolle ihrer Tätigkeit entziehen, was unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Kontrolle der Tätigkeit staatlicher Behörden inakzeptabel ist."
(Zitat aus dem Entscheid 60/2002 des Schweizer Presserates)

Ken Jebsen spricht mit dem schweizer Journalist und Fotograf Klaus Rózsa, der vor zwei Wochen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er 2008 unverhältnismäßige Mittel bei einem Polizeieinsatz dokumentierte - von der Polizei wurde ihm die Behinderung des Einsatzes vorgeworfen. Es war nicht das erste Mal, dass Klaus Rózsa aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit vor Gericht stand.

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