Vetternwirtschaft im Landtag | REPORT MAINZ | SWR





Die Ehefrau als Sekretärin, der Bruder als Computerfachmann, der Schwager als Büroleiter -- jahrzehntelang haben bayerische Landtagsabgeordnete ihre Verwandten auf Staatskosten versorgt. Bis auf Brandenburg ist das in allen Ländern und auch im Bund verboten. Doch das Bayerische Abgeordnetengesetz macht es möglich: Geschwister und Vettern als Mitarbeiter zu beschäftigen ist in Bayern seit jeher gestattet. Jobs für Ehefrauen und Kinder sind zwar seit 13 Jahren eigentlich verboten. Doch für bestehende Verträge gab es eine Ausnahme. Und die gilt bis heute.

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